[ Auszug: (1) Der Handelsvertreter hat Anspruch auf Provision für alle während des
Vertragsverhältnisses abgeschlossenen Geschäfte, die auf seine Tätigkeit
zurückzuführ ... ]
[ Erstes Buch Handelsstand(HGB) ] [ Zweites Buch Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft(HGB) ] [ Drittes Buch Handelsbücher(HGB) ] [ Viertes Buch Handelsgeschäfte(HGB) ] [ Fünftes Buch Seehandel(HGB) ]